Ziel der Akupunktur-Vollausbildung

Vermittlung von fundierten Kenntnissen und Fähigkeiten in der Akupunktur zur ergänzenden Schmerztherapie und zur Behandlung von Krankheiten mit gestörter Eigenregulation. Darstellung, Gegenüber- stellung und Integration von westlichen und östlichen Theorien zur Entstehung und Behandlung von Krankheiten. Erlernen von sicheren Diagnose- und Behandlungsmethoden in kleinen Gruppen mit effizienter praktischer Ausbildung.

Präambel

Die Akupunktur ist inzwischen fester Bestandteil der praktischen Medizin. Als Monotherapie oder kombiniert mit anderen Behandlungsmöglichkeiten kann sie bei vielen Erkrankungen ihre heilsame Wirkung entfalten. Wie jede Therapieform kann die Akupunktur ihre optimale Wirkung nur dann entfalten, wenn sie qualifiziert ausgeübt wird. Zu diesem Zweck wurde gemeinsam mit den Akupunktur- Fachgesellschaften bzw. Organisationen ein Fortbildungsleitfaden für die Vollqualifikation “Akupunktur” erarbeitet.

Definition

Akupunktur ist die gezielte therapeutische Beeinflussung von Körperfunktionen mit Nadeln und zugehörigen Reizverfahren über spezifische Punkte der Körperoberfläche. Akupunktur umfasst die Diagnostik und Behandlung von Erkrankungen auf der Basis der Traditionellen Chinesischen Medizin, moderner Akupunkturverfahren und ihre wissenschaftliche Erforschung. Akupunktur wirkt u.a. über eine Anregung und Wiederherstellung der körpereigenen Regulation. Sie wird in den verschiedenen Fachgebieten in Pävention, Therapie und Rehabilitation bei funktionellen, psychosomatischen und organischen Erkrankungen und bei Schmerzzuständen eingesetzt.

Fortbildungszeit

1.

2.




3.



4.
 

Nachweis einer mindestens 3-jährigen ärztlichen Tätigkeit

Teilnahme an insgesamt 350 Stunden theoretischer und praktischer Fortbildung bei einer von der örtlich zuständigen Ärztekammer akkreditierten Akupunktur-Fortbildungsorganisation in einem Zeitraum von mindestens 2 Jahren

Schriftliche, mündliche und praktische Prüfung vor einem Prüfungsausschuß der örtlich zuständigen Ärztekammer oder bei einer hiervon akkreditierten Akupunkturfortbildungs- organisation

Außerhalb eines Mitgliedsstaates der EU nach einem strukturierten Curriculum erworbene Kenntnisse in der Akupunktur analog den Abschnitten 8-20 werden mit max. 50 Unterrichtsstunden angerechnet, nach Einzelprüfung durch die örtlich zuständige Ärztekammer oder durch eine hiervon akkreditierten Akupunkturfortbildungsorganisation können max. 50% der für den EU-Bereich definierten Fortbildungszeit angerechnet werden.

Inhalte der Akupunkturvollqualifikation

Die Fortbildung gliedert sich in zwei Teile.
Zu absolvieren sind insgesamt:
350 Unterichtseinheiten (UE) á 45 min.,
gegliedert in insgesamt 21 Abschnitte.

Übersicht der anfallenden Unterrichtseinheiten:

Teil1: Erwerb der Grundqualifkation
140 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten:

Teil2: Erwerb der Vollqualifikation
210 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten:

Details

Details

Details

Teilnehmergebühren inkl. Teilverpflegung
Akupunktur / Neuraltherapie
Mitglieder der Akademie € 150,--
Nichtmitglieder der Akademie € 165,--
AiP Mitglied der Akademie / Arbeitslose € 140,--
AiP Nichtmitglied der Akademie € 150,--

Teilnehmergebühren inkl. Teilverpflegung je Termin
Weiterbildungskurs Naturheilverfahren
Mitglieder der Akademie € 664,--
Nichtmitglieder der Akademie € 766,--
AiP Mitglied der Akademie / Arbeitslose € 614,--
AiP Nichtmitglied der Akademie € 716,--

Teilnehmergebühren inkl. Teilverpflegung je Block
Weiterbildungskurs Homöopathie
Mitglieder der Akademie € 390,--
Nichtmitglieder der Akademie € 440,--
AiP Mitglied der Akademie / Arbeitslose € 360,--
AiP Nichtmitglied der Akademie € 390,--

Sämtliche Akupunkturkurse sind im Rahmen des Modellprojektes “Zertifizierung der freiwilligen ärztlichen Fortbildung” der Ärztekammer Westfalen-Lippe anrechenbar.

Die Weiterbildungskurse Homöopathie/Naturheilverfahren sind für Ärzte/ Ärztinnen, die diese Kurse zu Fortbildungszwecken nutzen im Rahmen des Modellprojektes “Zertifizierung der freiwilligen ärztlichen Fortbildung” der Ärztekammer Westfalen- Lippe anrechenbar.